§1 Arbeit in den Projekten
Absatz 1. Bei Teilnahme am neomundo Freiwilligenprogramm erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, 20 bis 25 Stunden in den jeweiligen Projekten mitzuarbeiten. Die Arbeitszeiten werden mit den Projektleitern vor Ort abgesprochen und können variieren. Je 10 Arbeitswochen stehen jedem Volunteer 2 Wochen Urlaub zu, die nach Absprache mit den Projektleitern und dem örtlichen Betreuer genommen werden (können)
Absatz 2. Die Arbeit in den Projekten wird mit den zuständigen Projektleitern abgesprochen. Einschlägige Vorkenntnisse in Unterricht oder Kinderbetreuung sind nicht notwendig, können aber vorteilhaft sein. Während der Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen oder anderen Teilnehmern an Projekten wird verlangt, dass sich die Freiwilligen möglichst hilfsbereit, flexibel und freundlich zeigen um Konflikte zu vermeiden. Sollte dennoch von Seiten Freiwilliger oder Projektleiter/Projektteilnehmer Schwierigkeiten auftreten, behält sich neomundo das Recht vor Freiwillige von einem Projekt abzuziehen. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten können sich die Freiwilligen stets an den örtlichen Betreuer wenden.
§2 Aufenthalt in der Gastfamilie
Absatz 1. Die Gastfamilien, die neomundo – Freiwillige bei sich aufnehmen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgesucht. Die Freiwilligen sollen sich während ihres Aufenthaltes weitestgehen in das Familienleben integrieren und sollten sich dementsprechend verhalten. neomundo behält sich das Recht vor im Falle von Unstimmigkeiten Freiwilligen eine andere Gastfamilie zuzuteilen. Über Probleme oder Schwierigkeiten sollte umgehend der Betreuer vor Ort informiert werden.
Absatz 2. Ein Aufenthalt in einer Gastfamilie fordert stets Kooperationsbereitschaft von Seiten der Familie und von Seiten der Freiwilligen. Da sich das Familienleben in jeder Familie anders gestaltet kann über den Tagesablauf und andere die Familie betreffende Details keine generelle Auskunft gegeben werden. Es wird aber versichert, dass der Aufenthalt in der Gastfamilie Unterkunft und Verpflegung enthalten. Darunter ist zu verstehen, dass den Freiwilligen die Möglichkeit haben an drei Mahlzeiten am Tag teilzunehmen und ihnen während des Aufenthaltes ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Falls gewünscht, kann das Zimmer mit einer Freundin / einem Freund geteilt werden. Es ist des Weiteren davon auszugehen, dass den Freiwilligen im Haushalt die Möglichkeit gegeben wird Wäsche zu waschen.
§ 3 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Preis des Freiwilligenprogrammes NICHT enthalten. Die Freiwilligen sind dazu verpflichtet für die Ausgaben für den Personentransport vom Haus der Gastfamilie zur Arbeitsstelle selbst aufzukommen.
§ 4 Auslandskrankenversicherung und Visabestimmungen
Absatz 1. neomundo ist lediglich für die Organisation des Freiwilligenprogrammes, d.h. die Vermittlung einer Gastfamilie und des jeweiligen Projektes, sowie für die Betreuung vor Ort (siehe § 5) zuständig. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und das Einhalten der Visabestimmungen des Ziellandes sind Angelegenheit der Reisende / des Reisenden.
Absatz 2. Bei Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Freiwilligenprogramm verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbständig eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sobald eine Versicherung für den Reisezeitraum vorliegt teilt der Freiwillige / die Freiwillige über das dazu vorgesehene Formular neomundo die Versicherungsdaten mit. Sollte zum Zeitpunkt des Programmbeginns keine Auslandskrankenversicherung vorliegen behält sich neomundo das Recht vor die Teilnehmerin / den Teilnehmer vom Programm auszuschließen. Im Falle einer nicht oder unzureichend abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung übernimmt neomundo keinerlei Verantwortung für daraus entstehende oder entstandene Schäden.
Absatz 3. Die Freiwilligen erklären sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, selbständig Informationen über Visabestimmungen und Aufenthaltsgenehmigungen einzuholen. Für unvollständige oder falsche Informationen, die zu möglichen Problemen mit ausländischen Behörden oder Ein-/Ausreiseverweigerung führen können übernimmt neomundo keinerlei Haftung.
§ 5 Betreuung vor Ort
Absatz 1. neomundo geht davon aus, dass die TeilnehmerInnen des Freiwilligenprogrammes über die Selbständigkeit und Reife, die ein solcher Auslandsaufenthalt und die Arbeit in Sozialprojekten fordern, verfügen. Dennoch ist ein Aufenthalt im Ausland oftmals mit kleinen Schwierigkeiten und Hindernissen verbunden. Um den Aufenthalt für die Freiwilligen so problemlos und angenehm wie möglich zu gestalten kümmert sich ein Englisch sprechender Betreuer vor Ort um die Anliegen der Teilnehmer. Allen Freiwilligen werden vor der Abreise die Kontaktdaten des Betreuers übermittelt.
Absatz 2. Zu den Aufgaben des Betreuers vor Ort gehören:
- Betreuung bei der Ankunft/Abreise (Empfang und Verabschiedung am Flughafen oder Busterminal).
- Vorstellen der Gastfamilie und Präsentation des Arbeitsplatzes am ersten Arbeitstag.
- Betreuung im Falle von Unstimmigkeiten in der Gastfamilie oder bei der Projektarbeit.
- Betreuung im Falle von Notfällen (Krankheit).
§ 6 Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen
Absatz 1. neomundo behält sich weiterhin das Recht vor im Falle von Verstößen Freiwilliger, die das angebrachte und anständiger Verhalten in der Familie, bei der Projektarbeit, bei Freizeitaktivitäten oder in der Öffentlichkeit betreffen in angebrachter Weise einzuschreiten. Zu unangebrachtem Verhalten können u.a. unverschämte Ausdrucksweise, Trunkenheit, unentschuldigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder Arbeitsverweigerung zählen.
Absatz 2. Über Disziplinarprobleme werden Freiwillige über den Betreuer vor Ort erst mündlich informiert. Eine schriftliche Benachrichtigung folgt. Kann das aufgetretene Problem nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen gelöst und das Verhalten der Freiwilligen entsprechend geändert werden, behält sich neomundo das Recht vor die Freiwillige / den Freiwilligen umgehend und ohne weitere Betreuung vom Projekt auszuschließen.
§ 7 Reiseänderungen, Reiserücktritt, Reiseverkürzung und Reisekosten
Absatz 1. Im Falle einer Änderung der Reisezeit oder einer Stornierung des Aufenthaltes verpflichten sich die Freiwilligen dies umgehend mitzuteilen. Eine erste telefonische Mitteilung sollte innerhalb von zwei Arbeitstagen durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung (per Post oder Email) ergänzt werden. Für Änderungen, die nicht selbst und direkt durch neomundo verursacht wurden, wird keine Verantwortung übernommen.
Absatz 2. Sollte von Seiten Freiwilliger der Wunsch nach Verlängerung des Aufenthaltes bestehen, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes von einem auf zwei Monate und von zwei auf drei Monate werden die auf der Website angegebenen Preise für zwei bzw. drei Monate berechnet. Bei einer Verlängerung ab dem vierten Monat gelten die Preise für zusätzliche Monate. Eine Verwaltungsgebühr wird nicht verlangt.
Absatz 3. Die Gebühren für eine teilweise Reisestornierung ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt neomundo von der Stornierung in Kenntnis gesetzt wird:
- Benachrichtigung mehr als 3 Monate vor Programmbeginn: 90 €.
- Benachrichtigung 2 bis 3 Monate vor Programmbeginn: 1/3 der Gesamtkosten.
- Benachrichtigung 1 bis 2 Monate vor Programmbeginn: 2/3 der Gesamtkosten.
- Benachrichtigung weniger als 1 Monat vor Programmbeginn: keine Kostenerstattung.
Es wird geraten, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Absatz 4. Nach Beginn der Programmteilnahme liegen sämtliche von Freiwilligen gewünschten Änderungen im Ermessen von neomundo. Eine Programmänderung nach Beginn des Programmes muss neomundo stets 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
Absatz 5. Bei Verkürzung des Programmes können keine Kosten zurückerstattet werden. Alle durch die Verkürzung verursachten Kosten trägt die Teilnehmerin / der Teilnehmer.
Absatz 6. Der gesamte Teilnahmebetrag ist drei Monate vor Programmbeginn an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Liegt eine kurzfristigere Anmeldung vor, ist der Betrag umgehend nach Rechnungserhalt zu begleichen. Werden Kosten bei Fälligkeit nicht beglichen, wird eine Gebühr von mind. 120 € in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung behält sich neomundo das Recht vor den Vertrag zu kündigen.
§7 Haftung
Absatz 1. Für die Teilnahme am Freiwilligenprogramm übernimmt neomundo keinerlei Haftung, alle Freiwilligen nehmen auf eigene Gefahr teil. Für Fehlverhalten oder Unterlassungen Dritter, die zum Programm beitragen, über die aber keine Kontrolle seitens neomundo ausgeübt werden kann, wird keine Verantwortung oder Haftung übernommen. Des Weiteren wird nicht für den Verlust von Eigentum oder für anfallende Kosten die durch höhere Gewalt (Kriege, Aufstände, Streiks, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Bankrott o.ä.) entstehen gehaftet. neomundo übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Erkrankungen, Schäden, Unfälle etc..
Absatz 2. Auch wenn neomundo bei der Organisation von Touren, Kurse und andere Aktivitäten behilflich ist, wird für mögliche Schäden oder Verletzungen etc., die durch die Teilnahme an Aktivitäten, die durch Dritte angeboten werden, entstehen, keinerlei Haftung übernommen.
Absatz 3. Alle Dienstleistungen unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem sie angeboten werden. neomundo behält sich das Recht vor, gegebenenfalls und unter aktuellen Bedingungen, die es angebracht erscheinen lassen, oder im Interesse des Komforts, Wohlbefindens und der Sicherheit des / der Freiwilligen Änderungen im vereinbarten Programmplan vorzunehmen.
Absatz 4. neomundo behält sich vor Freiwillige abzulehnen oder aus dem Programm abzuziehen, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens aller am Programm teilnehmenden Personen beiträgt. In einem solchen Fall haftet neomundo nicht für entstehende Stornierungskosten oder andere anfallende Gebühren.
Absatz 5. Geltendes Recht – Der Vertrag zwischen neomundo und der/dem ProgrammteilnehmerIn basiert auf deutschem Recht. Die Beilegung eventueller, sich aus dem Vertrag ergebender Streitigkeiten entfällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich deutscher Gerichte.
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